Logo

Haus Regenbogen GbR
Osterallee 196
24944 Flensburg

Ansprechpartner
SPFH-Team
Telefon 0461 - 3 18 51 65

  • Das Kinderhaus
  • Die Jugendvilla
  • Stationär betreutes Wohnen
  • Die Tagesgruppe
  • Hilfeformen
  • Mutter/Vater-/Kind-Einrichtung
  • Stationär betreutes Wohnen Mutter/Vater-Kind
  • Individuelle Hilfen
  • Traumatraining
  • Interne Beschulung
  • Neues vom Regenbogen

Probleme sind
verkleidete Möglichkeiten.

Hilfeformen Regenbogen

Die sozialpädagogische Familienhilfe

2003 gegründet, befinden sich die Arbeitsräume seit Beginn im „Alten Kaufmannshof“ in der Norderstraße  86 in Flensburg. Die Einrichtung der SPFH bedarf des Antrags der Sorgeberechtigten. 

Grundvoraussetzung für die Einrichtung dieser Hilfeform ist, dass das Kind/die Kinder in seiner/ihrer Lebenswelt beeinträchtigt ist/sind. Die Verantwortung für die Bewältigung der vielschichtigen Probleme  bleibt bei der Familie. Hilfe zur Selbsthilfe ist damit gemeint. Die Familie hat ihre Aufgaben – die SPFH hat ihre Aufgaben. 

Die Arbeit findet entweder in den Räumen der Familie oder der SPFH statt, je nach Bedarf und Notwendigkeit.

Erziehungsbeistandschaft

Ziel dieser ebenfalls seit 2003 angebotenen Hilfe ist es, dem Kind oder Jugendlichen Unterstützung bei der Problembewältigung zu geben. Dabei werden stets das soziale Umfeld und die Familie – soweit möglich – mit eingebunden. Dem jungen Menschen wird dabei geholfen, wieder mit seiner Lebenssituation und dem Alltag zurechtzukommen. Die Entscheidung über die Installation der Hilfe, die von sechs bis zwölf Monaten laufen kann,  trägt das zuständige Jugendamt.
Ziel ist es, den jungen Menschen positiv zu stärken, sodass Probleme selbstständig gelöst und „verfähigt“ werden und die Hilfe in angemessener Zeit beendet werden kann. 
Es finden regelmäßige Treffen zwischen dem jungen Menschen und dem Erziehungsbeistand  vom Haus Regenbogen, sowie Gespräche mit den Sorgeberechtigten statt. Bei Bedarf unterstützen und begleiten die Erziehungsbeistände den jungen Menschen und seine Familie bei Gesprächen mit Lehrern und Ausbildern.

Ambulant betreutes Wohnen

Dieser Tätigkeitsbereich (nach §§ 53/54 SGB) im Haus Regenbogen bezieht sich auf erwachsene Personen. Wir unterstützen Personen, die aufgrund einer geistigen oder seelischen Beeinträchtigung Schwierigkeiten mit einer selbstständigen Lebensführung haben.
Auch hier stehen die Selbstständigkeit und die Eigenverantwortung des Klienten oder der Klientin an oberster Stelle. Der Umfang der Unterstützung orientiert sich am individuellen Hilfebedarf und wird im Rahmen der Hilfeplanung festgelegt. Das Ziel dieser Hilfe ist der Verbleib in der eigenen Wohnung und dem sozialen Umfeld, sowie die Erreichung bzw. der Erhalt einer weitestgehenden Unabhängigkeit.

Der Familienrat?

Der Familienrat ist ein Verfahren, bei dem Familien für interne Probleme und Konflikte eigenständig Lösungen entwickeln können. Auf Anregung des Jugendamtes wird den Familien dieses Verfahren vorgeschlagen. Die Durchführung übernimmt eine neutrale Koordinatorin.
Die Familie kommt dabei mit Verwandten, Freunden, Nachbarn oder Freunden der Kinder und Jugendlichen zusammen. Gemeinsam entwickeln sie ihre Ideen, diskutieren verschiedene Hilfemöglichkeiten und planen schließlich selbst – ohne Einfluss der  Fachleute – eine geeignete Form der Unterstützung.
Grundlage für die Durchführung eines Familienrates sind die Paragraphen 27 und 36 SGB VIII. 

Haus Regenbogen GbR
Osterallee 196
24944 Flensburg

Telefon 0461 - 5 05 49 82 (08:00 - 16:00 Uhr)
Telefax 0461 - 5 05 49 84
info@hausregenbogen.com
www.hausregenbogen.com

Die ausführlichen Konzeptionen/Leistungs-beschreibungen und die aktuelle Leistungs- und Entgeltvereinbarung mit der Stadt Flensburg für die jeweiligen Einrichtungen können unter der nebenstehenden Adresse angefordert werden.

Organigramm
• PDF-Datei


Willkommensmappe
• Betreutes Wohnen
• Tagesgruppe
• Villa
• Muki

  • Startseite
  • Wie das Haus Regenbogen entstand
  • Ehemalige Regenbogenkinder
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutz
© 2023 Haus Regenbogen
IKH-Audit Logo 2016