Haus Regenbogen GbR
Osterallee 196
24944 Flensburg
Haus Regenbogen GbR
Osterallee 196
24944 Flensburg
Ansprechpartner
SPFH-Team
Telefon 0461 - 3 18 51 65
Probleme sind
verkleidete Möglichkeiten.
2003 gegründet, befinden sich die Arbeitsräume seit Beginn im „Alten Kaufmannshof“ in der Norderstraße 86 in Flensburg. Die Einrichtung der SPFH bedarf des Antrags der Sorgeberechtigten.
Grundvoraussetzung für die Einrichtung dieser Hilfeform ist, dass das Kind/die Kinder in seiner/ihrer Lebenswelt beeinträchtigt ist/sind. Die Verantwortung für die Bewältigung der vielschichtigen Probleme bleibt bei der Familie. Hilfe zur Selbsthilfe ist damit gemeint. Die Familie hat ihre Aufgaben – die SPFH hat ihre Aufgaben.
Die Arbeit findet entweder in den Räumen der Familie oder der SPFH statt, je nach Bedarf und Notwendigkeit.
Ziel dieser ebenfalls seit 2003 angebotenen Hilfe ist es, dem Kind oder Jugendlichen Unterstützung bei der Problembewältigung zu geben. Dabei werden stets das soziale Umfeld und die Familie – soweit möglich – mit eingebunden. Dem jungen Menschen wird dabei geholfen, wieder mit seiner Lebenssituation und dem Alltag zurechtzukommen. Die Entscheidung über die Installation der Hilfe, die von sechs bis zwölf Monaten laufen kann, trägt das zuständige Jugendamt.
Ziel ist es, den jungen Menschen positiv zu stärken, sodass Probleme selbstständig gelöst und „verfähigt“ werden und die Hilfe in angemessener Zeit beendet werden kann.
Es finden regelmäßige Treffen zwischen dem jungen Menschen und dem Erziehungsbeistand vom Haus Regenbogen, sowie Gespräche mit den Sorgeberechtigten statt. Bei Bedarf unterstützen und begleiten die Erziehungsbeistände den jungen Menschen und seine Familie bei Gesprächen mit Lehrern und Ausbildern.
Dieser Tätigkeitsbereich (nach §§ 53/54 SGB) im Haus Regenbogen bezieht sich auf erwachsene Personen. Wir unterstützen Personen, die aufgrund einer geistigen oder seelischen Beeinträchtigung Schwierigkeiten mit einer selbstständigen Lebensführung haben.
Auch hier stehen die Selbstständigkeit und die Eigenverantwortung des Klienten oder der Klientin an oberster Stelle. Der Umfang der Unterstützung orientiert sich am individuellen Hilfebedarf und wird im Rahmen der Hilfeplanung festgelegt. Das Ziel dieser Hilfe ist der Verbleib in der eigenen Wohnung und dem sozialen Umfeld, sowie die Erreichung bzw. der Erhalt einer weitestgehenden Unabhängigkeit.
Der Familienrat ist ein Verfahren, bei dem Familien für interne Probleme und Konflikte eigenständig Lösungen entwickeln können. Auf Anregung des Jugendamtes wird den Familien dieses Verfahren vorgeschlagen. Die Durchführung übernimmt eine neutrale Koordinatorin.
Die Familie kommt dabei mit Verwandten, Freunden, Nachbarn oder Freunden der Kinder und Jugendlichen zusammen. Gemeinsam entwickeln sie ihre Ideen, diskutieren verschiedene Hilfemöglichkeiten und planen schließlich selbst – ohne Einfluss der Fachleute – eine geeignete Form der Unterstützung.
Grundlage für die Durchführung eines Familienrates sind die Paragraphen 27 und 36 SGB VIII.